Kurz-Informationen über Bildungsschecks des Landes NRW
Allgemeines
Das Land NRW gewährt nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen.
Verfahren
Formulare erhält man über das Internet. Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen des Bewerbers/der Bewerberin.
Erstattungsantrag
Der Weiterbildungsanbieter (hier ESSENER SEMINARE E. V.) reicht den Antrag auf Erstattung weiter, allerdings muss zuvor die Kursgebühr bezahlt werden.
Der Erstattungsanteil ist auf max. 500,00 EUR begrenzt.
Genauere Informationen finden Sie als Anlage (Merkblatt als PDF-Datei).